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Teilnahmebedingung

Jeder Offroad-Motorradfahrer darf daran teilnehmen, ungeachtet des Alters und der Motorradmarke, sofern er die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt bzw. akzeptiert..

Zur Teilnahme zwingend vorgeschrieben ist die Unterzeichnung der Haftungsverzichts-Erklärung, wobei bemerkt ist, dass jeder Fahrer für das volle Risiko der Teilnahme selbst haftet und verantwortlich ist, - d.h., dass jeder Fahrer grundsätzlich für sich selbst abwägen und entscheiden muss, ob er diesem Bewerb in gesundheitlicher und geistiger Hinsicht gewachsen ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Punkten offensichtlich widersprechenden Fahrern den Start zu verweigern. Zudem muss jeder Fahrer in Besitz eines gültigen Führerscheines sein, bei Jugendlichen ist eine Erklärung des Vormundes notwendig. Für den Bewerb ist zweckmäßige Schutzbekleidung, Stiefel und ein norm-geprüfter Helm zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Helm während der Rennteilnahme fest mit dem Kinnriemen verschlossen sein muss. Verstoß gegen Bekleidungs- und Helmvorgaben führt zum Ausschluss.

 

Teilnehmer:

Der Veranstalter behält sich überdies das Recht vor, diverse Personen (Zuschauer, Service-Helfer, Begleiter u.a.) ohne Angabe von Gründen vom Veranstaltungsareal (gilt für die gesamte Rennstrecke und deren unmittelbares Umfeld, Fahrerlager und alle rund um die Veranstaltung involvierten Grundstücke) zu verweisen. Bei Nichtbeachtung erfolgt Strafanzeige wg. Besitzstörung, Hausfriedensbruch.

 

Motorrad:

An den Rennen dürfen nur von der jeweiligen Abnahme zugelassene Motorräder teilnehmen (die eventuell für das entsprechende Rennen ausgegebene Markierung ist am Motorrad an der vorgegebenen Stelle anzubringen). Zugelassen sind ausschließlich Motorräder in technisch einwandfreien Zustand, d.h. kein Öl- oder sonstiger Flüssigkeitsverlust, keine abnorme Rauchentwicklung, keine abnorm-lauten Geräte. Erleidet ein Motorrad während des Rennes einen Defekt, der gegen die technischen Vorgaben verstößt (wie oben angegeben), so ist dieser Schaden unverzüglich beim nächsten Eintreffen in der Wechselzone zu beheben (z.B. Verlust des Auspuff-"Innenlebens" oder Bruch des Enddämpfers mit "Krachmacher"-Folgen; Schaden am Motorgehäuse mit folglich Ölaustritt oder andere, die Umwelt belastende Defekte), - andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, das betreffende Motorrad aus dem Bewerb zu nehmen. Ein Motorradtausch zu einem nicht von der Abnahme genehmigten Motorrad führt zur Disqualifikation.Am Bewerb dürfen auch MX-Motorräder mit Enduro-Auspuff teilnehmen. Die Reifenwahl ist frei.

Motorradwechsel während dem Rennen ist VERBOTEN

 

Startmodus und - Regeln:

Le -Mans Start.Motorrad-Start-Aufstellung in Fahrtrichtung und mit dem Vorderrad in einer Linie, fortlaufend soweit die Platzverhältnisse dies ermöglichen.

Pro Fahrer wird mit ca. einem bis 1,30 Meter (Breite) Start-Platzbedarf gerechnet und zugebilligt. Bei beengtem Raum dementsprechende weitere Reihungen. Startposition frei wählbar je nach Verfügbarkeit, ungeachtet des Namens, der Startnummer oder dem zeitlichem Eintreffen des Fahrers. Start zum festgelegten Zeitpunkt. Ein Zu-Spät-Kommen eines Fahrers geht ungeachtet der Begründung zu dessen eigenen Lasten und Verantwortung.Fahreraufstellung zum Start ca. 70 Meter hinter dem Motorrad in Fahrtrichtung (oder angepasst nach gegebener Raummöglichkeit).Das Motorrad steht an der Startlinie mit abgestelltem Motor und ohne Hilfe anderer Personen.

Die Verantwortung für sicheres Aufstellen seines Motorrades in der Startlinie liegt beim Fahrer und von ihm sind auch Maßnahmen zu treffen, die das Umkippen des Motorrades (z.B. infolge weichen Untergrundes, etc.) verhindern (z.B. Seitenabstützung mit Holzlatte oder Unterlage für Haupt-/Seitenständer).

Das Bereithalten des Motorrades an der Startlinie sowie ein vorzeitiges Motor-Starten durch eine Person ist untersagt und führt zum Ausschluss der betreffenden Startnummer.

Bei den Motorrädern an der Startlinie sowie in deren unmittelbaren Umgebung darf sich zum Zeitpunkt des Startes keine Person aufhalten.

 

Wertung:

Für die Wertung bzw. Renn-Resultat zählt ausschließlich die STARTNUMMER plus registrierten Transpnder. Jeder Teilnehmer ist für die korrekten Montage der Startnummer verantwortlich.Es gibt verschiedene Klassen. Jene Startnummer pro Klasse, die nach Ablauf der Renndauer die größte Distanz (bzw. die meisten Runden) in der vorgeschriebener  Zeit zurückgelegt hat, ist Sieger. Die nach Ablauf der festgelegten Renndauer (offizieller Zeitpunkt zum Beenden bzw. Abwinken des Rennens) bereits begonnene Runde darf noch beendet werden wenn der Teilnehmer in der vorgegebenen Nachfahrzeit durch das Ziel fährt.

 

Datenschutzrechtliche und telekommunikationsrechtliche ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Der Teilnehmer stimmt zu, dass die von ihm angegebenen Daten (Name , Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Motorradmarke von Transpondertiming kurz "TT" verwendet werden kann, um dem Teilnehmer Informationen über Rennen und Onlineangebote und damit zusammenhängende Informationsdienste des TT (z. B. Newsletter), Neuerungen/Änderungen bei Rennen); Informationen über TT und seine Partner (z. B. Enduro Club Aichfeld, Enduro Trophy), oder sonstige Produkte vom TT-Shop sowie über vom TT veranstaltete oder unterstützte Veranstaltungen (z. B. „Gewinnspiele und Einladungen zur Teilnahme an Rennen oder Präsentationen per Post, E-Mail, SMS, Fax oder telefonisch zukommen zu lassen. Des Weiteren stimmt der Teilnehmer zu, dass die von ihm angegebenen Daten zu den oben angeführten Zwecken an unsere Partner übermittelt werden. Diese Zustimmung kann der Teilnehmer  jederzeit schriftlich mit Brief an TT widerrufen.

Änderungen der Teilnehmerbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Email-Adresse zur Kenntnis gebracht. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht binnen 30 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch gilt diese Vereinbarung als aufgelöst und ist nicht mehr berechtigt an der Rennen teilzunehmen. Es gilt österreichisches Recht.

 

Zeitnehmung:

Der Transponder muss laut Vereinbarung mit der Firma Transponder Timing (mündlich oder schriftlich) (abhängig von der Veranstaltung) getragen/verwendet werden.

Bei nicht korrekter Transponder Befestigung können Irritationen auftreten. Der Transponder darf nicht gewaltsam behandelt werden

(Hitze, Feuer, mechanische Einwirkung)!Der verwendete Helm muss für die Transponder kompatibel sein(kein Karbon oder Eigenaufbauten wie Schaumgummi, Tesaband usw.)Karbonhelm mit montierten Plastik Helmschild wird akzeptiert. Jeder Helm wird auf Schäden und Kompatibilität kontrolliert und kann beanstandet werden.(Startverbot) Beschädigte Plastik-Transponder können keine Daten liefern und werden dem Teilnehmer verrechnet!Mit der Entgegennahme eines Plastik-Transponder, verpflichtet sich der Teilnehmer, diesen nach dem Bewerb sofort zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, akzeptiert der Teilnehmer automatisch die Rechnungslegung von der Firma Transponder Timing über 50 Euro pro Plastik-Transponder. Es hat alleine der Teilnehmer Sorge zu tragen, dass alle Ihm ausgegebenen Plastik-Transponder vollständig und unbeschädigt retourniert werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, gegen Aufforderung seinen Transponder unverzüglich zurückzugeben wobei der Teilnehmer keine Entschädigung erhält. Haftungsausschlüsse seitens TT für falsche oder verzögerte Auswertung durch: höhere Gewalt, unvollständige oder falsche Anmeldedaten, zu späte oder nicht lesbare Datenübergabe ungeeignete Standorte für die Zeitmessstelle (metallische Untergründe und Einbauten, nicht vorhandene oder gestörte Mobilfunkverbindungen von der Auswertung zu der Zeitmessstelle, nicht ordnungsgemäße oder gestörte Stromversorgung. Transponder Timing haftet nicht für nicht rechtmäßig ausgegebene Preise und Preisgelder.

 

Rennstrecke:

Die Strecke führt zumeist über 100% pures, größtenteils natürliches Offroad-Gelände, mit dementsprechenden Gefahren muss jederzeit gerechnet werden: Tiere, unachtsame Zuschauer, unerwartete Fahrgegebenheiten wie Steine, Löcher, Kanten, Rillen, usw., - die Fahrweise ist dementsprechend hinsichtlich der eigenen Unfall-Risiko-Minimierung anzupassen.Jedem Fahrer wird dringend empfohlen, sich für die Veranstaltung ausreichend Zeit zu nehmen, um die gesamte Strecke vor dem Bewerb gründlich zu besichtigen und so der Unfall-Risiko-Minimierung beizutragen.Achtung: ein Befahren der Strecke mit dem Motorrad vor und nach dem Bewerb ist untersagt, bei Nichtbeachtung Ausschluss.Die Strecke selbst ist eine Einbahn-Runde zwischen 3 und mehr Kilometern, der Verlauf ist mit Richtungs-Pfeilen markiert, an exponierten Stellen mit Bändern abgegrenzt. Achtung: besondere Gefahrenstellen sind mit gekreuzten Richtungspfeilen markiert, diesen bzw. der Gefahrenstelle unbedingt ernsthaft Beachtung schenken und dementsprechend vorsichtig zu agieren.

 

Rennablauf:

Dass Einhalten der Fahrtroute- und Richtung innerhalb der vorgegebenen Strecke ist zwingend, Abkürzen, Umfahren, Gegenfahren oder Verlassen der Strecke bedeutet sofortige Disqualifikation.Die Strecke führt entweder an Richtungspfeilen entlang, - wobei unmittelbar daran entlang (maximal 5 Meter von der Markierung entfernt) und laut deren Anzeigen gefahren werden muss -, oder dazwischen durch, falls die Markierungen links und rechts der Route angebracht sind.Selbiges gilt bei Begrenzungs- bzw. Absperrbändern.Im Rennen selbst ist dementsprechende Rücksicht auf die anderen Teilnehmer zu nehmen. Zweifelhaftes Benehmen wie rücksichtsloses Überholen, Drängen, Behindern, sonstiges Gefährden und alle den geregelten Rennablauf störenden Handlungen zieht Disqualifikation nach sich. Fahrend des gesamten Rennen herrscht Erste Hilfe Pflicht ! Weiteres ist darauf achten, dass die Startnummer auf der Lichtmaske stets sauber und deutlich lesbar ist, seitlich angebrachte Startnummern die nicht mit der Rennkonformen übereinstimmen, sind zu entfernen.

 

Tankzone:

Bei Rennen wo eine Tankzone vorgesehen ist, gilt rücksichtsvolles, kein personengefährdendes An- und Abfahren. Tanken mit äußerster Sorgfalt, ein Überschwappen von Benzin oder Öl muss unbedingt vermieden werden (für dementsprechende Ausrüstung sorgen Umweltmatten),das ganze ausschließlich auf dem gekennzeichneten Areal.

 

Tank- und Service-Arbeiten:

Jegliche Arbeiten dieser Art dürfen ausschließlich nur auf den dafür vorgesehenen und ausdrücklich markierten Stellen ausgeführt werden. Eine Betankung ohne Umweltmatte ist untersagt und führt zur Disqualifikation  bzw. Strafzeit.Im Fahrerlager muss das Motorrad unbedingt auf einer geeigneten Umweltmatte stehen, (Strafzeit oder Startverbot) die vom Fahrer mitzubringen ist. Ist diese Matte kaputt oder verfügt ein Fahrer nicht über eine solche, kann er sie beim Veranstalter beziehen.

 

Storno und Änderungen:

Stornogebühr pro Renntag 10 Euro Sieben Tage vor der Rennveranstaltung werden keine Änderungen oder Stornos aus Organisatorischen Gründen mehr durchgeführt.

 

Schiedsgewalt

Die alleinige Schiedsgewalt liegt ausschließlich beim Veranstalter, oberste Schiedsautorität der gesamten Serie (bei allen Rennen) ist der Rennleiter. Alle Streitigkeiten, Einwände, Protestbehandlung und anderes / ähnliches die das Rennen betreffen werden von ausschließlich von dieser Stelle abgehandelt. Diese behält sich u. a. auch das Recht vor, Fahrern ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an einzelnen Rennen zu untersagen. Weiteres Teilnehmer während des Rennens aus Gründen der allgemeinen Sicherheit, gesundheitlichen Bedenken sowie wider dem geregelten Rennablauf wirkenden Handlungen aus dem Bewerb zu nehmen. Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der bzw. deren Offiziellen, sowie dem Veranstalter und Organisator, sowie zwischen dem Veranstalter bzw. deren Offiziellen oder Organisator aus Schadensfällen (Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden) im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte zu entscheiden

 

Veranstaltungs-Funktionäre:

Dem Personal im Fahrerlager und den Marshalls (den fix stationierten sowie den im Rennen mitfahrenden) ist unbedingt Folge zu leisten, eine Missachtung wird mit Ausschluss und Verweis geahndet. Bei Unfällen während des Rennens ist zwingend vorgegeben, einerseits dem Verunfallten die ersichtlich notwendige Hilfe zukommen zu lassen, - falls dies nicht von Nöten ist -, unbedingt dem nächsten Marschall Bericht zu erstatten.

 

Fahrerlager:

im Fahrerlager darf nur in Richtung laut Beschilderung gefahren werden und es muss der zugewiesene Parkplatz eingenommen werden.

Es darf nur der real benötigte Raum abgegrenzt werden. Jedes Motorrad muss nach dem Entladen zwingend auf die Umweltmatte gestellt werden, der Müll in Säcke und der Platz hat nach dem Verlassen absolut sauber geräumt zu sein. Die Stellen für Abnahme, Anmeldung und Service-Zonen sind deutlich ausgeschildert. Für die Notdurft stehen Toiletten parat. Funktionstaugliche Benzinkanister sind mit Namen oder Startnummer zu versehen und je nach Veranstaltungsort entweder an die Sammelstelle zu bringen oder Umwelt- und Brandsicher zu deponieren.Kein Fahren im Fahrerlager oder unnötiges Motorenstarten, generell gilt Ruhe. Fahrerlagerglüher, Burnout - Krawallmacher u.ä. ziehen ihren sofortigen Verweis nach sich.Beim Befahren der umliegenden Örtlichkeit ist insbesondere auf das Einhalten der Straßenverkehrsgesetze zu achten und im weiteren ist im Sinne der Gemeinschaft "gutes Benehmen" angebracht, da dies ein bezeichnendes Bild auf die Veranstaltung und deren Teilnehmer wirft, was in letzter Konsequenz direkten Einfluss auf das Genehmigungsverfahren hat.

 

Abnahme:

jeder Fahrer muss zur Abnahme Motorrad, Helm, Führerschein, Typenschein und Zahlbestätigung der Nenngebühr mitbringen.

Bei der Anmeldung werden Zeitpunkt der Fahrerbesprechung und andere notwendige Informationen verlautbart bzw. ausgehängt.

 

Haftungsausschuss:

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen den Veranstalter, deren Offizielle, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Offiziellen und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt "Parteien" genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten.Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien", daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, deren Offiziellen, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der ”Parteien”.